SAP Berechtigungen Berechtigungen nach einem Upgrade anpassen

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Berechtigungen nach einem Upgrade anpassen
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Sehr häufig stellt sich dann die Frage, muss etwas für die Prüfung vorbereitet werden? In der Regel sollten sämtliche eigene Notizen aus den Vorjahren wieder hervorgeholt und auf Informationen durchforstet werden, die damals bei den Gesprächen mit dem IT-Prüfer notiert wurden. Essenziell sind insbesondere Feststellungen und Bemerkungen des IT-Prüfers, die Verbesserungspotentiale bei IT relevanten Prozessen oder Systemeinstellungen aufzeigen. Des Weiteren sind auch etwaige Berichte des Wirtschaftsprüfers aus dem Vorjahr zu beachten, in denen damals festgestellte Mängel aufgezeigt wurden.

Die zweite Möglichkeit ist die Pflege der HANA-Benutzer über die Transaktion SU01. Diese Möglichkeit besteht seit SAP NetWeaver 7.40 SP 6 (siehe SAP-Hinweis 1927767). Dazu richten Sie über die Transaktion DBCO eine Verbindung zur Datenbank ein, die Sie über den Report ADBC_TEST_CONNECTION testen können. Dieser Report wird mit dem SAP-Hinweis 1750722 ausgeliefert. Im nächsten Schritt tragen Sie die Datenbankverbindung und den Mandanten, in dem die Funktionalität zur Verfügung stehen soll, in die Tabelle USR_DBMS_SYSTEM ein. Nun steht Ihnen die neue Funktionalität in der Transaktion SU01 über die Registerkarte DBMS zur Verfügung. Mit der Anlage des ABAP-Benutzers wird automatisch ein Benutzer in der Datenbank angelegt und eine Zuordnung zwischen ABAP-Benutzer und Datenbankbenutzer gespeichert. Dem Datenbankbenutzer (DBMS Benutzer) können Sie dann in der Spalte Datenbankmanagementsystem-Rolle Datenbankrollen zuweisen.
Auswertung der Berechtigungsprüfung SU53
Das Berechtigungskonzept in SAP ERP ermöglicht es normalerweise nicht, Berechtigungen auf einzelne Geschäftsjahre einzugrenzen. Dies ist aber insbesondere bei Steuerprüfungen relevant. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland die elektronische Steuerprüfung gesetzlich im § 147 (6) Abgabenordnung verankert. Die Auffassung der Finanzverwaltung dazu ist im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 (BStBl. 2001 I) »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) niedergelegt. Die elektronische Steuerprüfung kann in Deutschland auf drei Zugriffsarten erfolgen: Unmittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen (Nur-Lesezugriff) und die Hard- und Software des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen zu nutzen. Mittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Datenträgerüberlassung: Alternativ kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden.

Diese Funktion war bisher nicht Teil der Standardauslieferung. Mit dem in SAP-Hinweis 1860162 benannten Support Packages wird nun die Transaktion SAIS_SEARCH_APPL ausgeliefert. Über diese Transaktion können Sie prüfen, ob weitere Anwendungen mit ähnlichen Starteigenschaften wie in einer bestimmten Anwendung verfügbar sind. So haben wir z. B. nach Anwendungen mit ähnlichen Funktionen, wie sie die Transaktion PPOME bereitstellt, gesucht.

Mit "Shortcut for SAP systems" können Sie die Zuweisung von Rollen nach einem Go-Live automatisieren.

Um die vielen Informationen zum Thema SAP - und auch anderen - in einer Wissensdatenbank zu speichern, eignet sich Scribble Papers.

Wir empfehlen Ihnen auch, den Security-Patch-Prozess im Rahmen eines Release- oder Support-Package-Upgrades durchzuführen, um spätere, zusätzliche Tests durch bereits zum Zeitpunkt des Upgrades veröffentlichte Sicherheitshinweise zu vermeiden.

Man muß aber beachten, dass das System alle Berechtigungsfehler des Benutzers in den Speicherbereich der SU53 schreibt.
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